Schulhausordnung

Darum geht es:
Wir verbringen sehr viel Zeit in der Schule. Damit alle hier gut arbeiten und sich wohl fühlen können, gilt es höflich, freundlich und hilfsbereit zu sein sowie sich an Regeln zu halten. Wir alle tragen durch unser Verhalten und Handeln zu einem guten Arbeitsklima bei und beeinflussen dadurch auch das Ansehen unserer Schule in der Öffentlichkeit.

Diese Regeln gelten:

  • Die Schüler betreten das Schulhaus im Regelfall 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn und begeben sich in ihr Klassenzimmer. Beginnt der Unterricht nach 7.55 Uhr, so betreten die Schüler das Schul-haus erst mit dem Klingelzeichen oder auf Anweisung ihrer Lehrkräfte.
  • Jedes Rennen und Lärmen im Schulhaus ist rücksichtslos und muss unterbleiben.
  • Gehe pfleglich mit Einrichtungsgegenständen um. Halte die Räume, Toiletten, Gänge und den Schulhof sauber. Abfälle gehören in die Abfallkörbe!
  • Schulfremde Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden. Wer die Sicherheit und Gesundheit anderer gefährdet oder Gewalt ausübt, wird zur Verantwortung gezogen und hart bestraft.
  • Wer auf dem Schulgelände oder im Umfeld der Schule (Bereich Hallenbad – Katzwanger Hauptstraße – Ellwanger Straße) beim Rauchen ertappt wird, muss mit Strafe rechnen.
  • Kein Schüler verlässt während der Unterrichtszeit (dazu gehören auch die Pausen) das Schulgrundstück.
  • Schulfremde Personen holen sich die Erlaubnis zum Betreten des Schulgeländes im Sekretariat ab.
  • Die Grünanlagen und Beete auf dem Schulgrundstück dürfen nicht betreten werden.
  • Fahrräder, Inliner usw. dürfen nur nachmittags auf Hof II benützt werden.
  • In den Pausen gilt die Pausenregelung.

Ein Wort zum Schluss:
Jeder ist für sein Verhalten selbst verantwortlich. Wer sich nicht an die Schulhausordnung hält, hat mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu rechnen. Dies gilt auch für außerschulisches Verhalten soweit es die Verwirklichung der Aufgabe der Schule gefährdet (BayEUG).